Deutsche Behörden - professionell, aber kompliziert organisiert

Deutsche Behoerden - professionell, aber kompliziert organisiert

Wer mit deutschen Behörden eine Angelegenheit zu klären hat, der hat es in der Bundesrepublik nicht immer ganz einfach. Denn was in Ländern der Zentralgewalt wie Frankreich ganz klar und eindeutig geregelt ist, ist in Deutschland als Folge des Krieges anders organisiert. Beseelt von der Idee, dass eine föderale Republik politische Deformationen besser verhindern könnte, entschieden sich die Väter des Grundgesetzes dafür, die einzelnen Bundesländer mit ungewöhnlich vielen Kompetenzen auszustatten. Deutsche Behörden sind deshalb - für den Durchschnittsbürger oftmals nur schwer zu überschauen - für sehr verschiedene Dinge zuständig.

So ist Bildung beispielsweise zur Ländersache erklärt worden. Wer also in Bayern Abitur macht und in dieser Zeit nach Berlin umzieht, wird dort unter Umständen auf ganz andere Vorgaben, Empfehlungen und Bücher als im Freistaat treffen. Hintergrund: Deutsche Behörden, ob Schulamt oder Kultusministerium, können in jedem Bundesland selbst entscheiden. Ähnlich ist es auch bei der Polizei. Polizei fällt in die Hoheit der Bundesländer. Diese entscheiden über die personelle und materielle Ausstattung der Beamten und legen in eigenen Gesetzen die Zuständigkeiten der Polizei im jeweiligen Bundesland fest. Gleichwohl gibt es mit dem Bundeskriminalamt eine länderübergreifende Zentralstelle, die immer dann zum Einsatz kommt, wenn die Interessen mehrerer Bundesländer oder der nationalen Sicherheit berührt sind – zum Beispiel in Fragen des Terrorismus. Dass sich deutsche Behörden aufgrund der unterschiedlichen Kompetenzen mit der detaillierten Abstimmung schwer tun, gehört leider zum Alltag. Auch deshalb gibt es zunehmend Versuche, die Abstimmung und Zusammenarbeit zu professionalisieren.

Während Polizei Ländersache ist, unterliegen Fragen der Justiz wiederum dem Bund. Das folgt der Überlegung, dass eine Straftat in Hessen nicht anders verfolgt werden darf als in Baden-Württemberg. Kurios: Der Strafvollzug wiederum liegt in der Hand der Länder. Die jeweiligen Bundesländer können also selbst entscheiden, wie sie mit ihren Verurteilten umgehen, welche Gefängnisse sie nach den bundesgesetzlichen Vorgaben zur Unterbringung bauen und welche sie schließen. Und noch ein Kuriosum gibt es mit Blick auf deutsche Behörden. Vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung werden Führerscheine durch die Führerscheinstelle der jeweils zuständigen Kommune ausgestellt. Wird ein Fahrer jedoch aufgrund von Verkehrsverstößen mit so genannten Strafpunkten verwarnt, so werden diese in Flensburg eingetragen und verwaltet. Und zwar in einem Bundesamt.